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  • Häufige Fragen
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Rückforderung von Zahlungen für den Bau des im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehenden Familienheims.

Regelmäßig begegnen dem Fachanwalt für Familienrecht Fragestellungen um den Ausgleich von Zuwendungen zum Bau oder zum Erwerb des Familienheims. Nicht selten handelt es sich dabei um eine Immobilie, die im Alleineigentum eines Ehegatten steht oder aber von dessen Familienstamm in die Ehe eingebracht wird.

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Neuerungen im Bereich des Elternunterhalts:

Zum 01.01.2017 tritt das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft.

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Ab Januar 2017 weitere Anhebung der Mindestunterhaltssätze (MUnterhVO v. 03.12.2015)

Die maßgeblichen Beträge des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder werden ab 2016 für jeweils 2 Jahre durch Rechtsverordnung - die sogenannte Mindestunterhaltsverordnung (MUnterhVO v. 03.12.2015)- festgesetzt.

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Ab dem 01.08.2016 steigen die BAföG-Sätze deutlich (Gesetz vom 23.12.2014, BGBl. 2014 I 2475)

Der Bedarf für außerhalb des Elternhauses lebende Studierende wurde daher bereits in der Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2016 auf 735,00 € angehoben.

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Freigabe von Konten - Bank muss Kosten für die Erteilung eines Erbscheines tragen

Mit seiner Entscheidung vom 05.04.2016 hat der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen XI ZR 440/15) eine Bank verpflichtet, einem Erben die Kosten für die Erlangung eines Erbscheines zu erstatten.

Nach dem Tod seiner Mutter hatte ein Erbe bei der Bank der Mutter unter Vorlage einer beglaubigten Abschrift eines handschriftlichen Testamentes mit Eröffnungsvermerk die Freigabe der Konten der Mutter verlangt. Die Bank hat diese Freigabe verweigert und die Vorlage eines Erbscheines gefordert. Nach Erteilung des Erbscheines hat der Erbe die Bank auf Erstattung der Kosten erfolgreich verklagt.

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Anspruch auf ein Homeoffice

Alleine der Umstand, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer die Möglichkeit einräumt, im Homeoffice zu arbeiten, bedeutet nicht, dass der Arbeitgeber hierdurch einen dauerhaften Anspruch erwirkt, im Homeoffice zu arbeiten.

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Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung weiterhin steuerlich absetzbar

Dauerbrenner in der Steuererklärung:

(Entscheidung des Finanzgerichts Köln, Urteil vom 13.01.2016 - 14 K 1861/15)

Nachdem der Bundesfinanzhof in der von ihm vollzogenen Rechtsprechungsänderung durch Urteil vom 12.05.2011 – VI R 42/10 entschieden hatte, dass die generelle steuerliche Berücksichtigung von Zivilprozesskosten in Betracht kommt, soweit der zugrundeliegende Rechtsstreit hinreichende Aussicht auf Erfolg biete und nicht mutwillig sei, sah sich das Bundesfinanzministerium gehalten, im Wege eines so genannten Nichtanwendungserlasses zu beschließen, dass die Rechtsprechung des obersten Finanzgerichts nicht zur Anwendung gelangt. Als Argument führte man an, den Finanzverwaltungen fehlen geeignete Instrumente die Erfolgsaussichten eines Zivilprozesses zu beurteilen.

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Eine wirksame Betriebskostenvereinbarung setzt nicht die Bezugnahme auf die Betriebskostenverordnung voraus

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10.02.2016 entschieden, dass es für eine Umlagevereinbarung hinsichtlich der Betriebskosten in einem Wohnraummietverhältnis ausreichend ist, wenn der Mietvertrag bestimme, dass der Mieter die Betriebskosten zu zahlen hat. Es bedarf insoweit keiner Bezugnahme auf die Betriebskostenverordnung (bzw. vormals Anlage 3 zu §§ 27 Abs. 1 II BV). Ebenso wenig müssen die einzelnen Betriebskosten im Mietvertrag aufgeführt werden.

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„Das Kreuz mit der Berücksichtigung der zusätzlichen Altersvorsorge in Höhe von 4% des Bruttoeinkommens beim Unterhalt!"

Um das „Wirr-Warr" um die Berücksichtigungsfähigkeit von Beiträgen zur zusätzlichen privaten Altersvorsorge bei der Unterhaltsbemessung verstehen zu können, muss man etwas ausholen.

Beginnen möchte ich beim sog. Altersvermögensgesetz (AVG) das einen Paradigmenwechsel innerhalb der Historie der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland darstellte. Seinerzeit als große Errungenschaft der von Kanzler Schröder geführten SPD-Regierung gefeiert, sollte die Umstellung des bislang umlagefinanzierten Rentensystems auf eine teilweise kapitalgedeckte Altersvorsorge dazu dienen, die Rentenversicherung langfristig für jüngere Regenerationen bezahlbar zu erhalten und ihrem Alter einen angemessenen Lebensstandard zu sichern (siehe Gesetzentwurf des AVMG auf Bundestagsdrucksache 14/4595).

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Keine Renovierungspflicht ohne angemessenen Ausgleich

Einem Mieter darf durch eine Formularklausel im Mietvertrag Schönheitsreparaturen nur dann aufgelegt werden, obwohl die Wohnung unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergeben wurde, wenn hierfür ein angemessener Ausgleich gewährt wird.

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Besprechungen auch per Telefon und Video-Chat.

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