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Andreas Schneider - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht

Seit 1995 arbeite ich als Rechtsanwalt in Neuss und bin seitdem Mitglied der schon im Jahre 1984 u.a. von Rechtsanwalt Gottfried Busch mitgegründeten Sozietät.

Schwerpunkte

Von Beginn meiner Tätigkeit habe ich mich spezialisiert und bin seit 1999 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Gebiet des Arbeitsrechts bin ich sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht tätige. Ich berate und vertrete hierbei sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bzw. Unternehmen.

Neben der langjährigen Tätigkeiten in allen Gebieten des Arbeitsrecht betreue ich seit Jahren auch erbrechtliche Mandate und bin seit 2013 Fachanwalt für Erbrecht. Hierbei berate ich insbesondere bei der Gestaltung von Testamenten, der Abwehr und Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen, wie z.B. Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse etc. und führe für meine Mandanten bundesweit Prozesse.

Ich habe mich wie alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei spezialisiert, da so am besten gewährleistet ist, dass ich Mandanten aufgrund vertiefter Kenntnisse und jahrelang erworbener Erfahrung optimal berate und vertrete.

Ich bin Mitglied

  • der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
  • im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
  • der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
  • der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
  • im Deutschen Arbeitsgerichtsverein

Besprechungen auch per Telefon und Video-Chat.

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