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Fortbildung der Rechtsanwälte

Optimale Beratung durch Spezialisierung und Fortbildung.

Für uns ist Fortbildung mehr als eine Berufspflicht. Wir tun mehr als notwendig!

Gesetze und Verordnungen ändern sich, deren Anwendung durch die Gerichte ist im ständigen Wandel. Stete Fortbildung sichert Fachwissen auf aktuellstem Stand.

Wir können unsere ständige Fortbildung nachweisen:


Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltsverein (DAV)


Der Inhaber der Bescheinigung ist verpflichtet, im laufenden Jahr mindestens die Teilnahme im Umfang von 10 Zeitstunden an Fortbildungsveranstaltungen und Fachkongressen nach eigener Wahl gegenüber dem DAV nachzuweisen.


Fortbildung der Fachanwälte


Die Fachanwaltschaft wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung verliehen. Zum Erwerb der Bestätigung der theoretischen Kenntnisse ist eine Fortbildung im Umfange von 120 Zeitstunden mit erfolgreichem Bestehen von Aufsichtsarbeiten nachzuweisen.

Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Fortbildung darf 15 Zeitstunden nicht unterschreiten.


Zertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer „Qualität durch Fortbildung"


Das Zertifikat zeichnet Rechtsanwalt Schneider aus, der sich innerhalb von drei Jahren in besonderer Weise fortbildet. Das Zertifikat bescheinigt den Nachweis einer regelmäßigen und umfassenden anwaltlichen Fortbildung von mindestens 30 Zeitstunden im Jahr in den Bereichen materielles Recht, Berufsrecht einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht, Verfahrens- und Prozessrecht sowie Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung.

Besprechungen auch per Telefon und Video-Chat.

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