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Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht regelt auf der Basis des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) die Rechtsverhältnisse von Wohnungseigentümergemeinschaften. Dies umfasst sowohl die Beziehungen zwischen den jeweiligen Eigentümern als auch zwischen Eigentümern und der Eigentümergemeinschaft.

Das Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet hierbei zwischen Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum. Des Weiteren enthält das Gesetz diverse Regelungen zur Beteiligung der einzelnen Eigentümer an den Kosten des gemeinschaftlichen und des Sondereigentums sowie Vorschriften zur Meinungsbildung durch Beschlüsse innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft. Insbesondere im Rahmen von Eigentümerversammlungen.

Letztlich finden sich im Gesetz auch diverse Vorschriften zur Durchsetzung von Ansprüchen sowohl der Eigentümergemeinschaft gegenüber einzelnen Eigentümern als auch zum Rechtsschutz des einzelnen Eigentümers gegenüber Beschlüssen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz

Durch eine umfangreiche Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahre 2007 hat der Gesetzgeber die Rechtsverhältnisse innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft weit strengeren Regeln unterworfen, als dies bis dahin der Fall war.

Dies bedeutet, dass im Rahmen der Meinungsbildung innerhalb der Gemeinschaft diverse Formalien zu berücksichtigen sind, deren Missachtung zu erheblichen Rechtsnachteilen führen kann. Insbesondere, wenn der einzelne Eigentümer mit einer Beschlussfassung nicht einverstanden ist und hiergegen vorgehen will.

Die entsprechenden Regelungen sind für den juristischen Laien kaum überschaubar, so dass bereits im Vorfeld von Rechtsstreitigkeiten bzw. zur Vermeidung von solchen Rechtsstreitigkeiten eine anwaltliche Beratung sinnvoll ist.

Wir beraten und vertreten im Wohnungseigentumsrecht sowohl einzelne Eigentümer als auch Eigentümergemeinschaften.

Hierbei ist unsere Tätigkeit nicht auf die Region Neuss beschränkt. Vielmehr vertreten wir unsere Mandanten im gesamten Bundesgebiet.

Aufgrund unserer Spezialisierung können wir ein gleichbleibend hohes Niveau unserer Tätigkeit gewährleisten. Herr Rechtsanwalt Asche ist seit über zehn Jahren im Wohnungseigentumsrecht tätig und verfügt als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht über umfangreiches Fachwissen.

Weitere Informationen zu einzelnen Problemkreisen des Wohnungseigentumsrechts finden Sie auf unserer Seite unter Glossar Wohnungseigentumsrecht.


Ganzheitliche juristische Beratung

Auch darüber hinaus können wir Ihnen zu allen hier nicht angesprochenen Themen des Wohnungseigentumsrechts zur Seite stehen. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass unser Haus auch weiteren kompetenten Rechtsrat beispielsweise aus dem Bereich Arbeitsrecht, Erbrecht,  FamilienrechtMietrecht, und Steuerrecht und dem sonstigen allgemeinen Zivilrecht anbietet.

Nehmen Sie daher bei Fragen zu den oben aufgeführten Rechtsgebieten mit uns Kontakt auf.
Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können.

Besprechungen auch per Telefon und Video-Chat.

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