Erstberatung
Haben Sie ein rechtliches Problem oder wollen Sie eines vermeiden: Dann vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung. Wenn auch Sie flexibel sind, erhalten Sie bei uns generell sehr kurzfristig einen Termin (meist innerhalb von drei Werktagen).
Das Ziel der Erstberatung
In der Erstberatung erhalten Sie unseren ersten Rechtsrat zu Ihrem Anliegen. Wir beantworten die Erfolgsaussichten für ein weiteres Vorgehen und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, rechtliche Probleme durch richtiges Verhalten zu vermeiden. Nach einer Erstberatung können Sie beispielsweise beurteilen, ob eine weitere anwaltliche Vertretung sinnvoll ist.
Eine rechtzeitige Erstberatung spart unter Umständen Kosten und Ärger. Sie gibt Sicherheit eines ausgewogenen Ergebnisses aufgrund fachlich fundierten Rates.
Die Kosten für eine Erstberatung
Eine rechtzeitige Erstberatung kann auch Kosten vermeiden. Klar ist: Guter Rat ist nicht umsonst! Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt maximal 190,00 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Kosten der Erstberatung können auch abhängig von deren Umfang, Schwierigkeit und Höhe des Streitwertes, also des wirtschaftlichen Wertes Ihres Anliegens, geringer ausfallen. Fragen Sie zu Beginn der Beratung nach den konkret anfallenden Kosten.
Wird der Rechtsanwalt über die Erstberatung hinaus für Sie tätig, fallen weitere Gebühren an, auf die aber die Gebühr für die Erstberatung angerechnet wird.
Bereiten Sie sich auf das Beratungsgespräch vor, damit Sie dem Rechtsanwalt alle Tatsachen vortragen können, die in Ihrem Fall von Bedeutung sein können. Bringen Sie Unterlagen mit, damit der Rechtsanwalt sich einen Überblick verschaffen kann. In unserer Rubrik "Checklisten " finden Sie eine Auflistung der Dokumente, die für die jeweiligen Rechtsgebiete von Bedeutung sind.