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Zertifizierung

Unser Kanzleimanagement ist zertifiziert gemäß DIN EN ISO 9001 : 2015.

Nur wenige Anwaltskanzleien verfügen über ein zertifiziertes Kanzleimanagement.

Wir wissen, dass uns ein standardisiertes und optimiertes Kanzleimanagement ermöglicht, uns auf das Wesentliche zu konzentrieren: auf das Anliegen unserer Mandanten!

Sämtliche Abläufe in unserer Kanzleiorganisation sind entsprechend der weltweit einheitlichen Dienstleistungsnorm DIN EN ISO 9001: 2015 standardisiert und dokumentiert.


Die Vorteile für unsere Mandanten

Unsere Mandanten profitieren von unserem Qualitätsmanagement: Beispielsweise ist aufgrund des Qualitätsmanagements der Umgang mit in der Kanzlei eingehenden Schriftstücken verbindlich geregelt. Hierdurch ist sichergestellt, dass das Schreiben nicht irgendwann von irgendwem beantwortet wird, sondern so schnell wie möglich dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt wird, nachdem es der richtigen Akte zugeordnet wurde und vorher eventuelle Fristen notiert worden sind.

Die Zertifizierung bedingt einen ständigen Qualitätsprozess. Die Norm DIN EN ISO 9001 verlangt eine ständige Verbesserung. Wir unterhalten ein Beschwerdemanagement. Leider sind auch wir trotz nachgewiesener Fachkunde und optimierten Kanzleimanagements nicht gänzlich fehlerfrei. Wir hören Ihnen aber zu, geben Ihnen eine Beschwerdemöglichkeit und optimieren ständig unsere Arbeitsprozesse. Das Qualitätsmanagement hilft uns also auch täglich besser zu werden. Zu Ihrem Nutzen!


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Die Grundsätze des Qualitätsmanagements:

1. Kundenorientierung
2. Führung
3. Einbeziehung von Personen
4. Prozessorientierter Ansatz
5. Verbesserung
6. Faktengestützte Entscheidungsfindung
7. Beziehungsmanagement

Die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems ist eine strategische Entscheidung für eine auf stetige Einhaltung von Qualitätszielen und Verbesserung zielende Organisation.

Besprechungen auch per Telefon und Video-Chat.

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