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Unsere Fachgebiete

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Busch ・ Schneider, sind davon überzeugt, dass sehr gutes rechtliches Fachwissen die Grundlage ist, unseren Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen. Deshalb setzten wir konsequent auf Fachanwaltschaften. Dahinter stehen spezielle Zusatzausbildungen in dem jeweiligen Fachbereich.

Nur schätzungsweise 25 % aller Rechtsanwälte in Deutschland haben diese Zusatzqualifikation. In der Kanzlei Busch ・ Schneider ist jedoch jeder Rechtsanwalt auch Fachanwalt für mindestens ein Fachgebiet.


Auch auf den Gebieten, in denen wir keine Zusatzqualifikation als Fachanwalt haben, sind Sie natürlich bei uns in besten Händen, denn stets beraten wir Sie mit dem fundierten Wissen erfahrener Rechtsanwälte.

Besprechungen auch per Telefon und Video-Chat.

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