Sie sind hier:
www.busch-schneider.de
>
Unsere Fachgebiete >
Weitere Fachgebiete >
Inkasso und Zwangsvollstreckung
.
Inkasso und Zwangsvollstreckung
Wir helfen Ihnen gerne bei dem Einzug fälliger Forderungen, z.B. offener Rechnungsbeträge. Gerne übernehmen wir für Sie die gesamte Abwicklung der Zahlungsbeitreibung. Wir erstellen für Sie Aufforderungs- und Mahnschreiben, überwachen Zahlungseingänge, leiten erforderlichenfalls auch das gerichtliche Mahnverfahren ein und führen für Sie das gerichtliche Klageverfahren.
Ebenfalls setzen wir Ihre bereits durch Gericht festgestellte Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung z.B. durch Beauftragung eines Gerichtsvollziehers, Ausbringung von Zahlungsverboten und Pfändungen, Eintragung von Sicherungsrechten, Erzwingung einer Vermögensauskunft, etc. durch.