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Pflichtteil - Das steht Ihnen als naher Angehöriger zu
Das Pflichtteilsrecht schützt wenigstens teilweise das Erbrecht naher Angehöriger, denen ein gesetzliches Erbrecht zusteht und die vom Erblasser durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
Der Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten ist eine Nachlassverbindlichkeit.
Liegt eine Schenkung des Erblassers unter Lebenden vor, müssen Erben damit rechnen, dass der Pflichtteilsberechtigte Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend macht.