Eigenbedarf
Unter Eigenbedarf wird die Absicht des Vermieters verstanden, den Wohnraum für sich zu nutzen oder einem nahen Familienangehörigen bzw. einem Mitglied seines Haushaltes zu Wohnzwecken zur Verfügung zu stellen. Ein tatsächlich vorhandener Eigenbedarf berechtigt den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses.
Hierbei hat der Vermieter die – je nach Dauer des Mietverhältnisses – gestaffelten Kündigungsfristen zu beachten. Der Mieter kann der Kündigung widersprechen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn eine besondere Härte bedeutet. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Mieter keinen anderweitigen Wohnraum zu angemessenen Bedingungen findet. Der Mieter ist aber im Falle einer Eigenbedarfskündigung verpflichtet, sich um eine andere Wohnung zu bemühen und dies – spätestens in einem Gerichtsverfahren – auch nachzuweisen.
Liegt ein berechtigter Eigenbedarf entgegen den Angaben in der Kündigung nicht vor, macht sich der Vermieter gegenüber dem Mieter u.U. schadensersatzpflichtig.