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Neue Düsseldorfer Tabelle 2025

Für 2025 gibt es jedoch nur geringfügige Änderungen:
Der Mindestbedarf steigt leicht, während die Eigenbedarfsätze der Pflichtigen unverändert bleiben.

Auch beim Kindergeld bleibt alles gleich, es sei denn, es kommt noch zu einer kurzfristigen Anpassung durch den Gesetzgeber.

Der Bedarf für Studierende mit eigenem Haushalt erhöht sich aufgrund gestiegener BAföG-Sätze von 930, - EUR auf jetzt 990, - EUR. Hierin enthalten 440 EUR Unterkunftskosten (Warmmiete).

Diese Änderungen vermitteln jedoch ein falsches Bild von Stabilität. Der Wunsch nach einer umfassenden Reform des Familienrechts, die den vielfältigen Lebensformen bis hin zum sog. Strikten Wechselmodell gerecht wird, bleibt unerfüllt. Der 2023 angekündigte Reformprozess stockt, und es ist unwahrscheinlich, dass die bisherigen Entwürfe umgesetzt werden. Insoweit bleibt vieles beim „Alten" und es bleibt zu hoffen, dass Richterinnen und Richter eine gehörige Portion an „Mut und Augenmaß" mitbringen, um im Wege der zulässigen Rechtsfortbildung durch Rechtsprechung passende Lösungen zu erarbeiten. Die Tabelle hat schließlich keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar (s. Anm. I zur Düsseldorfer Tabelle). Es bedarf vielleicht auch gar keiner Gesetzesänderung, um festzustellen, dass der Kindesbedarf bei Wechselmodell nicht pauschal berechnet werden darf. Auch sind die regional stark unterschiedlichen Mieten mehr in den Blick zu nehmen und Modelle und Argumente zu zulassen, die die nur pauschal angewandte Betrachtung der Wohnkosten zukünftig ablösen könnten.

Eine möglichst flexible Anwendung der Düsseldorfer Tabelle sichert ihre Akzeptanz und ihre Funktion als hilfreiches Instrument. Wenn Sie zur Anwendung der Düsseldorfer Tabelle Fragen haben oder rechtlichen Rat benötigen, sprechen Sie uns an!

Hier gehts zur neuen neuen Düsseldorfer Tabelle 2025 (Größe: 139 kB; Downloads bisher: 14; Letzter Download am: 22.12.2024)

Unterhaltsermittlung: Hilfe bei Abwehr und Geltendmachung

An der Ermittlung der unterhaltsrechtlich relevanten Einkünfte ändert sich durch die Neuschaffung der Düsseldorfer Tabelle nichts. Hier liegt weiterhin das Potenzial, über den Unterhalt zu streiten. Soweit Sie Hilfestellung bei der Abwehr oder aber Geltendmachung von Kindesunterhalt nach der nunmehr geltenden Düsseldorfer Tabelle benötigen, stehen wir Ihnen als Fachanwälte zur Seite.

Scheuen Sie nicht davor zurück, Fragen an uns zustellen. Als Fachanwälte für Familienrecht beraten wir Sie gerne zum Thema Unterhalt.

Besprechungen auch per Telefon und Video-Chat.

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