Tipps zum Erbrecht
In dieser Rubrik finden Sie einige kurze Hinweise zu Themen aus dem Erbrecht.
Die behandelten Themen:
Die Vorsorge des Erblassers
Der Erblasser hat es in der Hand, seinen Angehörigen sowohl für Zeiten schwerer Erkrankung als auch nach dem Erbfall Entscheidungen zu erleichtern und Arbeiten abzunehmen. Ein Testament reicht oftmals dazu nicht aus.
Wenn Sie das Risiko von Rechtsstreiten anlässlich des Erbfalls minimieren wollen, lassen Sie sich von uns vor Fertigung einer letztwilligen Verfügung und Vorsorgevollmachten oder zur Überprüfung vorhandener Schriftstücke beraten.
Unabhängig davon können Sie die Verwirklichung Ihres letzten Willens vorbereiten, indem Sie Ihrer Vertrauensperson zur Handlungsfähigkeit ohne Zeitverlust alle wichtigen Dokumente und notwendigen Informationen in einem Aktenordner zur Verfügung stellen; wenn die Zusammenstellung der Unterlagen nur aus Kopien besteht, sollte vorsorglich erklärt werden, wo sich die Originalurkunden befinden. Diesen Ordner sollten Sie z.B. bei uns oder einer sonstigen absolut vertrauenswürdigen Person hinterlegen. Ungeeignet ist in der Regel die Benutzung eines Schließfachs Ihrer Bank oder Sparkasse, weil Ihre Vertrauensperson oder die Erben, wenn Sie nicht über eine entsprechende Bankvollmacht verfügen, keinen Zugang zum Schließfach haben, solange nicht ein Erbschein erteilt ist.
Beispielhaft könnte Ihr Ordner folgende Urkunden enthalten:
- Kopie des Testaments
- Kopien von Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung, Organverfügung
- Trauerverfügung und gegebenenfalls Bestattungsvertrag
- Familienstammbuch mit Geburtsurkunde und Sterbeurkunden Angehöriger
- Hinweis auf Aufbewahrungsort von Personalausweis, Reisepass, Führerschein etc.
- steuerliche Unterlagen (Adresse des Steuerberaters)
- erteilte Vollmachten
- Name und Anschrift
- des Arbeitgebers mit Hinweis auf betriebliche Altersversorgung (Rente, Waisenrente)
- des Wohnungsvermieters (Kopie des Mietvertrages)
- Auflistung
- aller Bankverbindungen mit Konten und Wertpapierdepots nebst erteilter
Vollmachten (z. B. Versicherungsgesellschaften, Anlageunternehmen) - sonstiger Kapitalanlagen bei Finanzdienstleistern
- von Daueraufträgen und Einzugsermächtigungen
- der Versicherungsverhältnisse nebst Kopien der Versicherungspolicen (Lebensversicherung, Sterbeversicherung, Rentenversicherung, Haftpflichtversicherung etc.)
- von Bausparverträgen nebst Kopien der Bausparurkunden
- etwaiger Verbindlichkeiten (Darlehen, gestundete Forderungen)
- etwaiger Forderungen (gewährte Darlehen, gestundete Forderungen)
- von Vereinsmitgliedschaften
- von Zeitungsabonnements etc.
- aller Bankverbindungen mit Konten und Wertpapierdepots nebst erteilter
Vorstehende Anregung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie unserem Vorschlag folgen, ersparen Sie sich überflüssige Sorgen und können sich den angenehmen Seiten des Lebens widmen.
Was muss im Todesfall veranlasst werden?
Trotz Schmerz und Trauer nach dem Tod eines nahen Angehörigen müssen viele Aufgaben schnell in Angriff genommen und bewältigt werden. Viele Verpflichtungen sind unaufschiebbar. Ihre Erledigung kann das Risiko unliebsamer Überraschungen und Rechtsstreitigkeiten minimieren oder gar vermeiden helfen:
Sofort:
- Ärztliche Todesbescheinigung ausstellen lassen
- Todesfall an Standesamt melden
- Mehrere Sterbeurkunden beantragen
- Angehörige und Freunde benachrichtigen
- Arbeitgeber benachrichtigen
- Beisetzung organisieren
- Testamente beim Amtsgericht abliefern
- Bank informieren und
- gegebenenfalls Kontoverbindung sperren lassen
- Kontovollmachten widerrufen
- EC-Karte einziehen lassen
Sehr zügig (möglichst innerhalb von drei Tagen):
- Information
- der Krankenkasse / der privaten Krankenversicherung und etwaige (eigene) Weiterversicherung klären
- der Versicherungsgesellschaften (Leben, Unfall, Sterbegeld, private Rentenversicherung)
- der Rentenversicherung, Zusatzversicherung, betrieblichen Altersversorgung (auch Pensionssicherungsverein)
- des Versorgungsamts (möglicherweise Anspruch auf Sterbegeld)
- des Landesamts für Besoldung und Versorgung
- Postnachsendeauftrag stellen
- Überbrückungsgeld bei Rentenversicherung beantragen
- Daueraufträge, Einzugsermächtigung überprüfen
Innerhalb der nächsten zwei Wochen:
- Kündigung
- des Mietverhältnisses und etwaiges Eintrittsrecht überprüfen
- von Sachversicherungen und etwaige Weiterführung überprüfen
- von Vereinsmitgliedschaften, Zeitschriftenabonnements und Beitragszahlungen einstellen
- Raten- und Leasingverträge überprüfen
Vorstehende Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie soll lediglich eine kleine Hilfe bieten, diese schwierige Situation zu bewältigen und etwaige Vermögensschäden zu vermeiden. Sprechen Sie uns an, wenn wir Ihnen behilflich sein können.