Trennung und Zusammenleben unter einem Dach
Manchmal entscheiden sich Ehepartner/Ehepartnerinnen dafür, vorübergehend unter einem Dach wohnen zu bleiben.
Die Gründe dafür können vielfältig sein:
Überbrückungs-Typ:
In dieser Situation ist klar, dass einer von euch beiden spätestens in ein paar Mona-ten ausziehen wird. Das Zusammenleben ist vorläufig, aber es wurde bereits geplant und beschlossen, wann der Auszug stattfinden wird.
WG-Typ:
Manchmal merkt man einfach, dass man als Paar nicht zusammenpasst. Beim WG-Typ versteht ihr euch gut und könnt euch vorstellen, auch über längere Zeit mitei-nander zu wohnen, ähnlich wie bei einer Wohngemeinschaft.
Ungewiss-Typ:
Es gibt Fälle, in denen die Situation unklar ist. Vielleicht habt ihr gemeinsam ein Haus gebaut oder eine Wohnung gekauft und die Darlehensbelastungen laufen wei-ter und ihr seid unsicher, wie es weitergehen soll. Beide Partner/Partnerinnen wissen nicht, wie der Lebensunterhalt weiter bestritten werden soll. Hier kann es eine Weile dauern, bis eine Entscheidung getroffen wird.
Soweit Kinder vorhanden sind, will man Ihnen u.U. gern das Lebensumfeld, d.h. die Nähe zum Kindergarten, zur Schule und zu Freundinnen und Freunden erhalten.
Es ist wichtig, die Situation dann gut zu arrangieren, um Streit und Konflikte zu vermeiden.
Für die Zeit des Zusammenlebens mit dem (Ehe-)Partner/der (Ehe)Partnerin unter einem Dach empfehle ich daher, Abreden zur Nutzung von Gemeinschaftsräumen und Betreu-ungszeiten der Kinder zu treffen.
Eine solche Benutzungsregelung für getrenntlebende Eheleute während des Zusammenlebens in einem Haushalt skizziere ich als Muster einmal wie folgt:
Um ein friedliches Zusammenleben zu gewährleisten, empfehle ich folgende Benutzungs-regelung für das Badezimmer, die Küche und die Betreuungszeiten der Kinder:
1. Badezimmer:
- Die Nutzungsdauer sollte fair aufgeteilt werden. Wenn möglich, sollten die Eheleute feste Zeiten für die persönliche Pflege festlegen.
- Bei dringenden Bedürfnissen (z. B. Erkrankung, Erbrechen, Verletzungen) hat derjenige Vorrang, der das Badezimmer benötigt.
- Das Badezimmer sollte sauber und ordentlich hinterlassen werden.
- ... (Raum für weitere Abrede)...
- o ...
2. Küche:
- Die Küche ist ein gemeinsamer Raum, der von beiden Eheleuten genutzt werden darf.
- Die Aufteilung der Kochzeiten kann abwechselnd erfolgen. Jeder kann an verschiedenen Tagen für die Mahlzeiten der Kinder verantwortlich sein.
- Nach dem Kochen sollte die Küche sauber und ordentlich hinterlassen wer-den.
- ... (Raum für weitere Abrede)...
- ...
3. Betreuungszeiten der Kinder:
- Die Wochenenden sollten fair aufgeteilt werden. Zum Beispiel kann ein El-ternteil die Betreuung am Samstag übernehmen, während der andere Eltern-teil am Sonntag für die Kinder da ist. Alternativ: Am Wochenende der geraden Kalenderwochen übernimmt der (Elternteil) die Betreuung der Kinder in der Zeit von Freitag nach der Schule bis zum Sonntagabend allein, während der andere Elternteil die entsprechende Betreuung an den ungeraden Kalender-wochenenden gewährleistet.
- Wichtige Aktivitäten wie Schulaufgaben, Freizeitaktivitäten und Schlafenszei-ten sollten gemeinsam abgesprochen und eingehalten werden.
- Offene Kommunikation und Respekt ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Kinder ihre Zeit mit beiden Elternteilen jeweils getrennt vom anderen Elternteil genießen können.
- ... (Raum für weitere Abrede)...
- ...
4. Allgemeine Grundsätze:
- Respekt und Rücksichtnahme sind unerlässlich.
- Bei Meinungsverschiedenheiten sollten die Eheleute in Ruhe darüber spre-chen und nach Kompromissen suchen.
- ... (Raum für weitere Abrede)...
- ...
Bitte beachten Sie, dass diese Regelung individuell angepasst werden kann, um den spezifischen Bedürfnissen Ihrer Trennungssituation gerecht zu werden.
Sind Kinder von der Trennungssituation betroffen, empfehle ich im Streitfalle das Jugendamt oder eine Beratungsstelle hinzuzuziehen. Das Jugendamt ist die Anlaufstelle bei Problemen mit dem (Ehe-)Partner/der (Ehe)Partnerin, wenn es um Kinder geht. Dort erhalten Sie professionelle Beratung und Unterstützung, um die Weichen für eine am Kindeswohl orientierte Zukunft zu stellen.
Hier sind einige Gründe, warum ein Besuch beim Jugendamt sinnvoll ist:
- Klärung von Fragen und Konflikten:
Das Jugendamt bietet Ihnen die Möglichkeit, offene Fragen zu klären und Konflikte zu besprechen. Dies betrifft Themen wie den Lebensmittelpunkt der Kinder, Umgangsregelungen und finanzielle Verantwortung. - Vermeidung von Gerichtsverfahren:
Lange und belastende Gerichtsverfahren kön-nen für alle Beteiligten schwierig sein, insbesondere für die Kinder. Eine Beratung beim Jugendamt zielt darauf ab, Eskalationen frühzeitig zu verhindern und einver-nehmliche Lösungen zu finden. - Gemeinsame elterliche Sorge:
Die Beratung hilft Ihnen ggfs. dabei, eine einver-nehmliche Regelung zur zukünftigen Wahrnehmung der gemeinsamen elterlichen Sorge mit dem anderen Elternteil zu finden. - Kinder im Fokus:
Das Wohl der Kinder in Trennungssituationen steht im Mittelpunkt. Gemeinsam mit dem Jugendamt können Sie Wege finden, wie Sie Ihre Kinder best-möglich unterstützen können. Kinder brauchen gesunde, belastbare und zufriedene Elternteile.
Die Beratung beim Jugendamt oder der Beratungstelle ist zudem kostenfrei und kann Ihnen dabei helfen, die Entscheidungen für Ihre Familie zu treffen.
Sollte die vorbezeichneten Ziele mit dem (Ehe-)Partner/der (Ehe)Partnerin nicht erreichbar sein, stehe ich Ihnen als anwaltlicher Berater und Vertreter zu den Themenbereichen Umgang, Sorgerecht, Wechselmodell, Unterhalt u.a. natürlich mit aller nötigen Entschiedenheit gerne zur Verfügung.
Ihre Kanzlei
Busch•Schneider PartG