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Einsichtnahme in die Personalakte durch einen beauftragten Rechtsanwalt

Das Bundesarbeitsgericht hatte über die Frage zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer einen Rechtsanwalt zur Einsichtnahme in die Personalakte hinzuziehen konnte. Die Frage, ob ein Arbeitnehmer grundsätzlich einen Dritten mit der Einsichtnahme in seine Personalakte beauftragen oder einen Dritten bei der Einsichtnahme in die Personalakte hinzuziehen kann, ist in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur umstritten. Auch das Bundesarbeitsgericht hat sich hierzu in seiner Entscheidung nicht abschließend geäußert, sondern darauf verwiesen, dass dies im Einzelfall unter Abwägung der Umstände unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten zu entscheiden ist.

In dem dem Urteil zugrundeliegenden Fall hat das Bundesarbeitsgericht die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes abgelehnt, da es dem betroffenen Arbeitnehmer erlaubt war Kopien der in der Personalakte befindlichen Schriftstücke zu fertigen, die er dann einem Rechtsanwalt vorlegen konnte. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.07.2016, 9 AZR 791/14

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