Festsetzung der Höhe der Bonuszahlungen durch das Gericht
Besonders streitträchtig ist es, wenn die Arbeitsvertragsparteien vereinbart haben, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, eine Bonuszahlung nach billigem Ermessen festzusetzen. In diesem Fall hat das Gericht die Entscheidung des Arbeitgebers vollumfänglich zu überprüfen und ggf. die Höhe der Bonuszahlungen festzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 03.08.2016 nochmals ausdrücklich festgehalten, dass die Entscheidung des Arbeitgebers über die Höhe der Bonuszahlung der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt. Entspricht eine nach billigem Ermessen zu treffende Entscheidung des Arbeitgebers nicht billigem Ermessen ist sie gemäß § 315 Abs. 3 BGB unverbindlich. Das Gericht hat dann die Höhe des Bonus auf Grundlage des prozessualen Vortrages der Parteien festzusetzen (BAG, Urteil vom 03.08.2016 - 10 AZR 710/14).