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Selbst eingebaute Rauchwarnmelder – Duldungspflicht bzgl. Einbau und kostenpflichtiger Wartung

Auch wenn ein einzelner Wohnungseigentümer bereits einen Rauchwarnmelder eingebaut hat, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließen, dass die Wohnungen durch die Gemeinschaft mit Rauchwarnmeldern ausgestattet und dann jährlich gewartet werden und die hierbei anfallenden Kosten aus der Instandhaltungsrücklage zu finanzieren sind.

Das Landgericht Düsseldorf verwies insofern darauf, dass wenn der Einbau und die spätere Wartung in einer Hand seien, dadurch ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet sei, dass im Vergleich zu einem Einbau durch einen einzelnen Wohnungseigentümer oder Mieter selbst zu einer nachhaltigen Verbesserung führe (LG Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.2015 - 25 S 167/14).

Besprechungen auch per Telefon und Video-Chat.

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